Wer darf knallen?
Kleinstfeuerwerke heißen zum Beispiel "Blitzwatte", "Knallteufel" oder "Dicker Brummer".
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Die Bundesanstalt für Materialprüfung prüft, ob Feuerwerkskörper sicher sind. Geprüfte Feuerwerkskörper erkennst Du an der Verpackung. Dort muss eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen stehen. Dieses Zulassungszeichen beginnt immer mit der Abkürzung für die Bundesanstalt für Materialprüfung BAM, zum Beispiel BAM-PI-1234.
Die Bundesanstalt ordnet Feuerwerkskörper nach ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Klassen. Wunderkerzen, Tischfeuerwerke, Knallbonbons, Knallerbsen und andere kleine Knaller gehören zur Klasse der so genannten Kleinstfeuerwerke (PI). Feuerwerkskörper dieser Klasse darfst Du kaufen, wenn Du 12 Jahre alt bist. Du erkennst sie am Zulassungszeichen auf der Packung: Hinter den Buchstaben BAM muss PI stehen. Du solltest sie immer unter Aufsicht von Erwachsenen abfeuern. Übrigens: Kleinstfeuerwerke kannst Du das ganze Jahr über kaufen und nutzen!
Chinaböller, Knallfrösche, Raketen und Leucht-Feuerwerke gehören zur Klasse der so genannten Kleinfeuerwerke (PII). Sie sind gefährlicher als Kleinstfeuerwerke. Nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Kleinfeuerwerke kaufen und zünden - aber nur im Freien und nur an Silvester. Nur Experten, die sich gut mit Sprengstoff auskennen, dürfen größere Feuerwerke zünden. Mit den Tipps von TK-Logo wirst auch Du zur Expertin oder zum Experten in Sachen Sicherheit!